Letztes UPDATE: 19.08.2013
Laut österreichischem Gesetz ist es NICHT erlaubt Tabak von EU-Statten oder Drittstaaten über das Internet zu bestellen:
https://www.bmf.gv.at/zoll/post-interne ... _Shopping_
FĂĽr Tabakwaren (gilt auch fĂĽr Schnupftabak und Kautabak) besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Das bedeutet, dass die Bestellung von Tabakwaren ĂĽber das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-Mail und dgl. verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.
Hinweis:
Für im Ausland bestellte und gelieferteTabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei die Erwerberin/der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird. Die verbotene Bestellung könnte ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.
Der freie Warenverkehr in der EU:
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... _in_der_EU
Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:
TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)
1 Kilogramm Rauchtabak
Freimengen und Freigrenze | Einreise aus Nicht-EU-Staaten
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... 17_Jahren_
Folgende Waren, die Sie in Ihrem Reisegepäck zu Ihrem Eigenbedarf oder als Geschenk einführen, sind abgabenfrei (Ausnahmen bei Einfuhren aus dem Samnauntal und im Grenzverkehr - siehe Link unten):
TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)
250 Gramm Rauchtabak
Laut österreichischem Gesetz ist es NICHT erlaubt Tabak von EU-Statten oder Drittstaaten über das Internet zu bestellen:
https://www.bmf.gv.at/zoll/post-interne ... _Shopping_
FĂĽr Tabakwaren (gilt auch fĂĽr Schnupftabak und Kautabak) besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Das bedeutet, dass die Bestellung von Tabakwaren ĂĽber das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-Mail und dgl. verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.
Hinweis:
Für im Ausland bestellte und gelieferteTabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei die Erwerberin/der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird. Die verbotene Bestellung könnte ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.
Der freie Warenverkehr in der EU:
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... _in_der_EU
Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:
TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)
1 Kilogramm Rauchtabak
Freimengen und Freigrenze | Einreise aus Nicht-EU-Staaten
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einrei ... 17_Jahren_
Folgende Waren, die Sie in Ihrem Reisegepäck zu Ihrem Eigenbedarf oder als Geschenk einführen, sind abgabenfrei (Ausnahmen bei Einfuhren aus dem Samnauntal und im Grenzverkehr - siehe Link unten):
TABAKWAREN (ab einem Alter von 17 Jahren)
250 Gramm Rauchtabak