Nur bei Verdacht auf schwere oder terroristische Verbrechen bei einem Strafmaß von mindestens zehn Jahren soll sie eingesetzt werden dürfen oder bei "Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen". Die Durchsuchung soll es nur auf Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung im Einzelfall geben. Der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums soll die Durchsuchungen kontrollieren.
Wundert mich sogar, dass wir so ein Gesetz nicht schon längst haben.