https://www.bmf.gv.at/Zoll/Brgerinforma ... _start.htm
Für Tabakwaren (gilt auch für Schnupftabak und Kautabak) besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Das bedeutet, dass die Bestellung von Tabakwaren über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-mail, u.dgl., verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.
für mich etwas irreführend
Hinweis:
Für im Ausland bestellte und gelieferteTabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird. Die verbotene Bestellung könnte ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.
gab jetz schon mehrere fälle bei denen der tabak beschlagnahmt wurde und diejenigen strafe zahlen musste
Für Tabakwaren (gilt auch für Schnupftabak und Kautabak) besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Das bedeutet, dass die Bestellung von Tabakwaren über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-mail, u.dgl., verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.
für mich etwas irreführend
Hinweis:
Für im Ausland bestellte und gelieferteTabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird. Die verbotene Bestellung könnte ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.
gab jetz schon mehrere fälle bei denen der tabak beschlagnahmt wurde und diejenigen strafe zahlen musste
Ne Shisha braucht kein Mensch, aber Menschen brauchen Shishas