Allgemeines rund ums Wasserpfeifenrauchen.
von schmidl 05.10.2011, 09:31
https://www.bmf.gv.at/Zoll/Brgerinforma ... _start.htm

Für Tabakwaren (gilt auch für Schnupftabak und Kautabak) besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren. Das bedeutet, dass die Bestellung von Tabakwaren über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-mail, u.dgl., verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.

für mich etwas irreführend

Hinweis:
Für im Ausland bestellte und gelieferteTabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird. Die verbotene Bestellung könnte ein Finanzstrafverfahren nach sich ziehen.


gab jetz schon mehrere fälle bei denen der tabak beschlagnahmt wurde und diejenigen strafe zahlen musste

Ne Shisha braucht kein Mensch, aber Menschen brauchen Shishas
von Xantharon 06.10.2011, 09:26
Kleiner Tipp:

Such dir einfach jemanden, der das Paket vertrauenswürdig von Deutschland (oder wo du's sonst auch immer kaufst) nach Österreich als Privatperson verschickt. Auf diese Art und Weise kann man 1 Kg Tabak frei von jeglicher Steuerschuld "importieren".

Vorteilhaft ist es jedenfalls, wenn von den Päckchen die Steuersiegel entfernt werden, da die Ware dann als "gebraucht" gilt und somit auch nicht mehr Neuwertig sein kann.

Genauer betrachtet wäre das Gesetz eigentlich überaus fragwürdig, da es im Prinzip nur auf einer Verordnung aus dem Jahr 1736 fundiert (Tabakmonopol im Österreich), auch wiedersprüchlich zur Marktöffnung innerhalb der EU ist und somit theörätisch beim EuGH zur Abänderung/Prüfung eingebracht werden müsste (vgl. Arbeitsmarktöffnung od. Versicherungsmarktöffnung).

Wird vermutlich nur nicht abgeändert, da die Einnahmen des Zolls/Strafen, die "Betriebskosten" der Kontrollore doch noch übersteigt.

Jedenfalls ist das Tabakmonopol im Moment noch Grauzone, da man ja auf der anderen Seite Dumpingpreise und damit verbundene, verringerte Steuereinnahmen (70% Tabaksteuer) verhindern möchte.

Daher wird sowas vermutlich niemals öffentlich zur Debatte gebracht und auch erst mit einem 2-3 Jahres Delay der Bevölkerung zugänglich gemacht, wenn es nicht eh schon abgeändert wurde (wenn jemand strafe zahlen musste, würde mich die höhe des Strafausmaßes interessieren - nur EU).

Ebenso ist das Lizensrecht mit dem Lizensen an Verkaufsstellen vergeben werden fragwürdig, da man ja ebenso Tabak in Supermärkten (Spar etc.) lizensiert erwerben kann. Dementsprechend nehme ich an, Dass es entweder nur verwaltungstechnische Dummheit oder Unbedachtheit der Politik ist, dass man online keinen Tabak anbieten darf oder vielleicht auch einfach nur die generelle abneigung gegenüber neuen Medien - auch wenn die alten schon irrelevant geworden sind.

Zu dem ist das Sortiment von tobaccoland (momt. Inh. JTI) für Österreich bereits überholt und unattraktiv (siehe schließung Tabak Austria Hainburg-Werk, andere Werke).

Meiner Meinung nach sollte schnellstmöglich ein Volksbegehren eingerecht werden.

Problem ist nur, da tobaccoland das Angebot bewusst klein hält, wird auch keiner auf dem Österreichischen Markt über die vorteile eines eliminierten Tabbakmonopols informiert.
von ramses 06.10.2011, 10:43
Danke für den Beitrag
jedoch muss er korrigiert werden

Tabaccoland gehört Tabaccoland
JTI hat Austria Tabak von den engländern gekauft und die Engländer um einen Spottpreis vom Staat Österreich damals erstanden Dank Grassers:(
demnach hat Tabaccoland auch nichts mit Hainburg zu tun

Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber .....
von Xantharon 06.10.2011, 11:01
Dann muss ich wohl ne Kleinigkeit falsch verstanden haben ....

Danke jedefalls, macht die Marktlage für Endverbraucher in Bezug auf Tabak ja eigentlich noch drastischer ....

schön langsam sollte man sich Sorgen machen .... :look:
von ramses 06.10.2011, 12:23
Xantharon hat geschrieben:Ebenso ist das Lizensrecht mit dem Lizensen an Verkaufsstellen vergeben werden fragwürdig, da man ja ebenso Tabak in Supermärkten (Spar etc.) lizensiert erwerben kann. Dementsprechend nehme ich an, Dass es entweder nur verwaltungstechnische Dummheit oder Unbedachtheit der Politik ist, dass man online keinen Tabak anbieten darf oder vielleicht auch einfach nur die generelle abneigung gegenüber neuen Medien - auch wenn die alten schon irrelevant geworden sind.

Zu dem ist das Sortiment von tobaccoland (momt. Inh. JTI) für Österreich bereits überholt und unattraktiv (siehe schließung Tabak Austria Hainburg-Werk, andere Werke).

Meiner Meinung nach sollte schnellstmöglich ein Volksbegehren eingerecht werden.

Nun supermärkte können nur Tabakwaren übernehmen wenn kein Trafikant in der Umgebung ist und somit die Versorgung des Gebietes nicht gewährleistet wäre!
Die heissen dann Verschleisser,! und dürfen, da sie ja eine kleinere Spanne auf Tabakwaren haben auf anderes Warengut in Ihren Sortiment haben

Der trafikant
Im Moment sind über 50% Der Tabakfachgeschäfte an Begünstigte vergeben das heisst der Betreiber einer Trafik muß eine mindestens 50% Behinderung aufweisen um in Betracht gezogen zu werden

Die Ausschreibungen erfolgen über MVG

Dort wird die Bedürftigkeit geprüft und dann eben vergeben

Eine Trafik darf nicht alles verkaufen was sie will, sondern das Sortiment wird strikt überprüft und abgemahnt bzw betraft wenn sich wer nicht an die vorschreibungen hält

Warum das Tabakmonopol

Einerseits durch das Monopol wird gewährleistet das der Staat auch seine Steuern erhält
andererseits wurde es erfunden damit Kriegsversehrte seine Familie versorgen kann und nicht der Staat dafür aufkommen muss

In der heutigen Zeit sind das Personen mit Behinderungen entweder damit geboren oder durch Freizeit oder Arbeitsunfälle
Dieser Kreis bezieht von nirgends mehr unterstützung vom Staat
In Trafiken werden im Moment ca 20000 Personen beschaftigt

Wollen wir die wirklich in der Arbeitslose sehen bzw das der Staat Beihilfen zahlen muss!


´
Jeder der eine Firma betreibt und dem BMF belegen kann das er einen gewissen Umsatz jährlich erzielt kann sich um eine Genehmigung bewerben und damit Tabakgroßhändler werden

Es wird deshalb so genau "ausgesiebt" damit eben kein Schaden entsteht den ansonsten wieder der Bürger bezahlen muss wenn ein solcher seine Abgaben nicht bezahlt oder eventuell sogar in den Konkurs kommt

Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber .....
von Xantharon 06.10.2011, 13:10
Naja, hier kommt man etwas ins volkswirtschaftliche rein ....

Nehmen wir einmal an, dass das die Monopolregelung aufgelassen, der Markt geöffnet wird und somit das angebot gesteigert wird.

Es würde steuertechnisch eigentlich zu Mehreinnahmen für den Staat kommen durch:

Weniger Schwarzimport
Steigender Wettbewerb zwischen den Anbietern
mehr verfügbare bzw. versteuerbare Ware

jedoch weniger Kontrolle über Angebotene Produkte

Beinahe jegliche Segmente, welche bisher aus Staatshand gegeben wurden und nur mit geringen Restriktionen bzw. Förderungen betrieben wurden, haben sich als gewinnbringend beiderseits herausgestellt, sowohl für den Finanzmarkt als auch für den Arbeitsmarkt. (Kann ich so sicher sagen, da die feststellung dessen einen Teilbereich meines Jobs ausmacht und ich selbst in solch einem privatisiertem Institut bzw. branche arbeite)

Der humanitäre Wert ist sicherlich auch einer den man betrachten muss, das ist definitiv ein Punkt.

Jedoch sind erfahrungsgemäß bzw. eigentlich auch in Zahlen betrachtet kaum noch effektiv sog. "Benachteiligte" in diesem "Staatsdienst" (nur bewilligt natürlich) tätig sondern sind direkt in die Arbeitsmarktentwicklung miteinbezogen, somit ein Grund mehr das Monopol aufzuheben.

Wenn ich jetzt schätzen müsste, würde ich sagen, dass von diesen 20 000 Personen vielleicht noch 5-20% effektiv "bedürftig" wären und von diesen grob und überaus hoch geschätzten 20% (4000) Personen, im schlimmsten Fall 2-25% in der Langzeitarbeitslosigkeit (6 monate+) landen (80-1000 Personen) und davon wirklich nur noch ein kleiner Teil im Notstand (20-200 Personen). Und da es wie obig beschrieben ja eigentlich Mehreinnahmen für den Staat gibt, wären die problemlos zu finanzieren.

Und da jedes Finanz-plus für den Staat auch eine Investition in die Zukunft ist, würde nichts dagegen sprechen einer alten Generation etwas wegzunehmen um der nächsten mehr bieten zu können ... nur leider wird das ja momentan im umgekehrten Falle betrieben wie man sieht .... man zieht immer noch Altlasten von vor beinahe 300 Jahren hinter sich her.

Soetwas hat eigentlich in einem modernen Industriestaat, welcher nach Adam Smith funktioniert nichts mehr verloren.
von ramses 06.10.2011, 15:18
Vielen Dank für Deinen Beitrag

Nun die EU will ja eigentlich das das rauchen massiv einschränken nun wenn dieses Monopol aufghoben wird
könnte jeder Tabak vertreiben bzw importieren

Der AUfwand um das zu überprüfen wäre immenst größer als jetzt
Im Moment sind in östrreich ca 20 Grosshändler aktiv die laufend vom BMF überprüft werden
Einige sogar tgl wegen den großen Tabak verkäufen
Auch wie wäre das Tabakverbot für unter 16 jährige aufrechtzuhalten
denn schick einen jungen in ein Lebenmittelgeschäft der unter 16 ist der soll Wodka kaufen bei 95% wird er die Flasche bekommen obwohl Spiritosen sogar erst ab 18 erlaubt sind

Jeder Gemüsehändler könnte dann eben Tabak verkaufen
Ich finde gegen das Monopol anzugehen nicht richtig
Denn die Steuereinahmen werden von Verkaufspreisen berechnet und wenn die fallen verdient der Staat weniger

Deine Logik ist schon richtig mehr Produkte auf dem Markt umso besser ist der Preis für den Kunden
In diesen Fall wäre es in meinen Augen aber ein Kopfschuß
Denn im Moment werden 1,8 Milliarden an Tabaksteuern eingenommen ohne die MWSt mitgerechnet
und diese Summe geht 1 zu 1 in das Gesundheitswesen
Wenn die Einnehmenden Steuern zu stark sinken würden
müsste sich der Staat wieder einmal eine Steuer einfallen lassen und da kannst du sicher sein dem fällt ganz sicher eine ein (Zb eine nichtrauchersteuer)

Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber .....
von Xantharon 07.10.2011, 08:22
Die "Atemluftsteuer" .... (irgendwo gibts das schon, ungelogen)

Hmm ... ob die Einnahmen wirklich 1 zu 1 ins Gesundheitswesen gehen.... ich schau mal nach.

Aber die Aufhebung des Monopols würde keineswegs direkt eine auspaltung des Absatzweges bedeuten.
Macht man es konstruktiv ist es für die Bevölkerung nicht einmal ersichtlich bis eben auf das größere Angebot.

Im Grunde muss es nicht einmal eine Aufhebung der Verkaufslizensierung geben, es kann ja gut und gerne alles bei Trafiken bleiben.

Es wäre jedoch "Einkommensfördernd" wenn die Einschränkungen seitens der Angebotsmedien sowie das Angebot selbst (abhängig von einem festgefahrenem Sortiment) "entschränkt" werden würden.

Und dies schafft man eben nur indem man von diesen 20 (wirklich so viele?) ?? Großhändern loskommt.
von schmidl 08.10.2011, 09:57
das ist die antwort auf meine mail

Werden Tabakwaren von Händlern aus einem Drittland versendet, dann gibt es keine zu überlassende (Frei)Menge mehr!
Begründet wird dies damit, dass die Tabakwaren gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden und dies dem § 5 TabMG (Tabakmonopolgesetz) widerspricht.
Der Händler ist zwar im Ausland ansässig, gibt die Waren aber an Verbraucher in Österreich ab. Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen kann man auch auf das Drittland abstellen, das heißt er bräuchte eine Bewilligung als Großhändler oder eine Bestellung zu einem Tabaktrafikanten.
Dadurch ist eindeutig festgelegt, dass ein Versandhändler (egal ob in einem MS oder in einem Drittstaat ansässig) nicht zum begünstigten Kreis der berechtigten Personen (§ 6) gehört.

Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie unter:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10005006
Mit freundlichen Grüßen,
Udo Podlipnig

ZENTRALE AUSKUNFTSSTELLE UND TARIC-VERWALTUNG/ZOLL
9500 Villach, Telefon +43(0) 1 51433 DW 564053 Fax -5964053

Sämtliche Auskünfte gem. Artikel 11 Zollkodex der EU gebührenfrei erteilt und haben rechtsunverbindlichen Charakter".

Ne Shisha braucht kein Mensch, aber Menschen brauchen Shishas
von Xantharon 10.10.2011, 08:33
(3) Rauchtabak sind
1. geschnittener oder anders zerkleinerter,
gesponnener oder in Platten gepreßter
Tabak, der sich ohne weitere industrielle
Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder
2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf
aufgemachte Tabakabfälle, die nicht
Tabakwaren nach Abs. 1 oder 2 sind.



Passt, dann Importiern wir halt keinen Fantasia, dafür alles andere, dann isses nicht genau deklariert xD

ne, aber mal im Ernst.

die Verordnung ist aus dem Jahre 1994 ... selbst für die unwichtigsten Sachen wird für gewöhnlich alle 5-6 Jahre eine Aktualisierung geschrieben.

Scheint als ob das einfach nur "unter den Tisch" gefallen lassen wird.

Weiters hab ich nur das gefunden

Handel mit Tabakerzeugnissen

§ 5. (1) Der Großhandel mit Tabakerzeugnissen ist den nach § 6 berechtigten Personen oder Personenvereinigungen vorbehalten. Großhandel im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der gewerbliche Vertrieb von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet, der nicht auf Grund eines Bestellungsvertrages (§ 34 Abs. 1) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist.

(2) Der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, den Tabaktrafikanten vorbehalten. Kleinhandel im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die entgeltliche Abgabe von Tabakerzeugnissen an Verbraucher im Monopolgebiet, die auf Grund eines Bestellungsvertrages erfolgt.

(3) Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist.

(4) Handel im Sinne des Abs. 3 ist das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet.

(5) Kann die Abgabe von Tabakerzeugnissen unter Freilassung von der Tabaksteuer erfolgen, dürfen solche Tabakerzeugnisse im Rahmen der diplomatischen und berufskonsularischen Beziehungen und zur Durchführung zwischenstaatlicher Verträge sowie auf Flughäfen, in Flugzeugen und auf Donauschiffen an Reisende und als Bordvorrat abgegeben werden.


Ich kann leider nirgends das Verbot für "Online-Shops" finden .... wenn jemand mehr Glück hat, bitte mitteilen.

Denn soweit ich das hier herauslesen kann, ist es, so lang die Formalitäten eingehalten werden keinesfalls verboten jegliche Art von Tabak zu importieren und zu vertreiben als "lizensierte" Tabaktrafik.

Dementsprechend würde sich das Angebot vermutlich bereits sehr schnell regulieren, sobald man die möglichkeit der weiterflächigen Bewerbung seiner Produkte nutzen würde.

oder überseh ich da irgendeinen Punkt?

... Naja, seis wie's is, ich bin keinesfalls zufrieden damit, dass der Österreichische Markt, welcher beinahe zu 100% aus dem Zusammenspiel aus Import und Export floriert, im Segment der Genussgüter solch derben "Inlandsbestimmungen" trotz fehlender, bzw. eben dadurch zugrundegehender, Eigenproduktion unterliegen.

Wenn das kontrollierte Monopol schon nicht mehr gegeben ist, warum dann?

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron