Probleme, Tipps zur Handhabung, Mischungen usw.
von mephisto 18.02.2013, 10:36
hi,

da ich bei meiner letzten bestellung den unverschämt hohen deutschen zoll betrag zahlen musste (125% des bestellwertes) möchte ich dieses mal auf nummer sicher gehen.

seh ich das richtig: wenn ich Tabakersatzprodukte - also z.b. Steamstones online aus dem Ausland bestelle kann der Zoll nichts dagegen machen weil kein nikotin enthalten ist!????


lg & danke
von slayer18 18.02.2013, 12:31
ja
kannst auch bei uns kaufen (österreich)
von mephisto 18.02.2013, 14:16
danke.

aber das was ich kaufen will gibts bei uns nicht
von Groundiiii 18.02.2013, 14:32
Ich glaub in Österreich fällt das auch unters Tabakgesetz :help: . Sicher bin ich mir aber nicht . Versteuert is es wie Tabak

Möp möp.... Blubber.... Baum o.O
von slayer18 18.02.2013, 14:33
was willst den kaufen bzw welchen geschmack ? :search:
nein weil sonst dürfte shisha-palace nicht inerhalb österreichs versenden.
von 83erChevy 19.02.2013, 08:06
Wissen tu ichs nicht, aber wie slayer18 schon erwähnt hat, darf man die Dampfsteine auch versenden.
Dass die Dampfsteine wie Tabak versteuert werden, kann ich nicht bestätigen - aber bei Infos ausm Netz weiß man ja nie.
Laut Shop ist auch keine Altersbegrenzung bekannt - im Unterschied zu Soex, was ja auch ein Tabakersatz ist (welcher auch wie Tabak versteuert wird, der Altersbeschränkung und den Versandbestimmungen unterliegt) wäre das ein weiteres Indiz für eine Lücke.

Etwas möchte ich schon zu bedenken geben: Selbst, wenn man keinen Zoll für Tabakwaren zahlen muss, könnten dennoch andere Zolltarife gelten (welche aber bei weitem nicht so hoch sind wie der Zoll auf Tabakwaren).

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von Groundiiii 19.02.2013, 13:07
Oh dann tuts ma leid. Aber Shisha -Palace mĂĽsste das doch wissen :sorry:

Möp möp.... Blubber.... Baum o.O
von Shisha Palace 22.02.2013, 09:59
Tabakersatzprodukte ähnlich wie Soex fallen meines wissens unter das Tabakgesetz, Steam Stones ohne Nikotin sollten kein Problem sein, natürlich können dann aber andere Steuern anfallen.
von mephisto 25.02.2013, 15:22
ich hab jetzt das Finanzamt angeschrieben und um klarstellung gebten.
bin gespannt was ich als antwort erhalte
von mephisto 25.02.2013, 19:56
jetzt wissen wir es sicher:


Sehr geehrter Herr XXX,

als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403 11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition und sind daher auch nicht Teil des Tabakmonopolgesetzes.

Mit freundlichen GrĂĽĂźen,
Roland Koch
Zentrale Auskunftstelle Zoll beim Zollamt Klagenfurt Villach

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