Allgemeines rund ums Wasserpfeifenrauchen.
von 83erChevy 11.10.2011, 06:50
Xantharon hat geschrieben:die Verordnung ist aus dem Jahre 1994 ... selbst für die unwichtigsten Sachen wird für gewöhnlich alle 5-6 Jahre eine Aktualisierung geschrieben.

Es ist keine Verordnung von 1994, sondern ein Gesetz aus 1996. Die Jahreszahl eines Gesetzes wird bei Aktualisierung nicht geändert. Änderungen des Gesetzes sind auf der Seite auch dokumentiert (letzte Änderung z. B. war 2010). Du kannst dich drauf verlassen, dass Gesetze, die vom RIS veröffentlicht werden auch aktuell sind.

Xantharon hat geschrieben:Ich kann leider nirgends das Verbot fĂĽr "Online-Shops" finden .... wenn jemand mehr GlĂĽck hat, bitte mitteilen.


Warum willst du dezidiert eine Regelung fĂĽr Online shops? Handel ist verboten - aus. Das regelt das Tabakmonopolgesetz.
Sollte sich der Shop im Ausland befinden, findet man im TabMG dafĂĽr keine Regelung (man handelt ja nicht), dafĂĽr aber im Zollkodex. Und der verbietet ausdrĂĽcklich den Versandhandel.

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von Xantharon 11.10.2011, 08:11
Warum willst du dezidiert eine Regelung fĂĽr Online shops? Handel ist verboten - aus. Das regelt das Tabakmonopolgesetz.
Sollte sich der Shop im Ausland befinden, findet man im TabMG dafĂĽr keine Regelung (man handelt ja nicht), dafĂĽr aber im Zollkodex. Und der verbietet ausdrĂĽcklich den Versandhandel.


ganz genau daran liegt ja das Problem ....

Veraltet, überholt, unnötig, defizitär .... und, was am absolut schlimmsten ist ... einschneidend für uns.

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