Bin gerade auf zwei Meldungen gestoßen, sind zwar etwas älter aber interessant.
Essen, 10. Juni 2010
Illegale Wasserpfeifentabak-Produktion im Ruhrgebiet gefunden
• 1,3 Tonnen Wasserpfeifentabak beschlagnahmt
• Steuerschaden 32.000 Euro
Die Münsterschen Zollfahnder hatten den 42-jährigen Betreiber eines sogenannten Headshops in Oberhausen schon lange im Visier, denn er stand im Verdacht, eine illegale Produktion von Wasserpfeifentabak zu betreiben. Seine Produkte verkaufte er vorwiegend über das Internet.
In einer groß angelegten Aktion gingen die Fahnder jetzt gegen den Mann vor. 20 Beamte sowie Kräfte des Ordnungsamts durchsuchten das Geschäft und die Wohnung des Verdächtigen in Oberhausen. Bereits im Laden wurden sie fündig und holten 1.000 Kilogramm des Rauchgemischs aus dem Keller. In seiner Wohnung fanden sie eine komplette Produktionsanlage und weitere 300 Kilogramm des Gemischs.
Die Anlage und die insgesamt 1.300 Kilogramm Rauchgemisch wurden beschlagnahmt.
Das sogenannte Shisha-Rauchen kommt offensichtlich immer mehr in Mode und liegt besonders bei Jugendlichen im Trend. Allerdings sind die gewerbliche Einfuhr und Herstellung des Wasserpfeifentabaks unter steuerliche Vorbehalte gestellt, denn auch diese Produkte unterliegen der Tabaksteuer.
Die Shisha-Raucher bevorzugen besonders den bis zu 30 Prozent angefeuchteten Wasserpfeifentabak, wie er in den Ursprungsländern hergestellt wird. In Deutschland darf dieser Tabak nur mit maximal 5 Prozent Feuchtigkeit verkauft werden.
Der besonders hohe Feuchtigkeitsgehalt wird durch die Zugabe von Zuckermelasse und vor allem Glyzerin erreicht. Glyzerin erzeugt jedoch bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Substanzen. Zudem wird der kalte, aromatisierte Rauch tiefer inhaliert als bei gewöhnlichen Tabakprodukten.
Herausgeber:
Zollfahndungsamt Essen
Weiglestraße 11-13
45128 Essen
Link zum Artikel:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html
Saarbrücken, 3. November 2010
Tabak statt Waschmittel
Schmuggel von 1.200 Kilogramm Wasserpfeifentabak vom Hauptzollamt Saarbrücken aufgedeckt!
Mit Wasserpfeifentabak befüllte Waschmittelbehälter Am 21. Oktober 2010 stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken bei der Kontrolle der Ladung eines Lastkraftwagens im südlichen Saarland 1.200 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak fest: Steuerhinterziehung, Strafverfahren, Sicherstellung!
Vier Beschäftigte des Hauptzollamts Saarbrücken kontrollierten eine aus Schweden kommende Warenlieferung, die laut den Ladepapieren aus Waschmittel für den englischen Markt bestand. Stichprobenweise öffneten die Zöllner mehrere Packstücke. Doch Waschmittel war nur die Tarnung: In 140 Kartons wurden über 5.000 Einzelverpackungen mit unversteuertem Wasserpfeifentabak aufgefunden! Insgesamt wurden 1.200 Kilogramm Wasserpfeifentabak geschmuggelt.
Wasserpfeifentabak, auch bekannt unter dem Begriff Shisha-Tabak, ist steuerpflichtig. Durch das Aufdecken dieser Schmuggelfahrt konnte ein Tabaksteuerschaden von rund 30.000 Euro verhindert werden.
Der Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt, gegen die Verantwortlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern.
Zusatzinformationen:
Wasserpfeifentabak/Pfeifentabak ist Steuergegenstand nach dem Tabaksteuergesetz und wird folgendermaßen versteuert: 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Bei der Tabaksteuer wird neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen.
Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.
Es ergibt sich je nach Produkt ein Tabaksteuerschaden von etwa 20-30 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak. Bei einer Einfuhr aus einem Drittland kommen noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzu, so dass sich ein Steuerschaden von 35-45 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak ergibt.
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer.
Die Tabaksteuer ist grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten (§ 17 Tabaksteuergesetz). Darunter sind das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein.
Für Tabakwaren, die nicht einvernehmlich mit der Zollverwaltung unter Steueraussetzung transportiert werden und an denen keine ordnungsgemäßen Steuerzeichen angebracht worden sind, entsteht die Steuer.
Herausgeber:
Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
Link zum Artikel:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html
Essen, 10. Juni 2010
Illegale Wasserpfeifentabak-Produktion im Ruhrgebiet gefunden
• 1,3 Tonnen Wasserpfeifentabak beschlagnahmt
• Steuerschaden 32.000 Euro
Die Münsterschen Zollfahnder hatten den 42-jährigen Betreiber eines sogenannten Headshops in Oberhausen schon lange im Visier, denn er stand im Verdacht, eine illegale Produktion von Wasserpfeifentabak zu betreiben. Seine Produkte verkaufte er vorwiegend über das Internet.
In einer groß angelegten Aktion gingen die Fahnder jetzt gegen den Mann vor. 20 Beamte sowie Kräfte des Ordnungsamts durchsuchten das Geschäft und die Wohnung des Verdächtigen in Oberhausen. Bereits im Laden wurden sie fündig und holten 1.000 Kilogramm des Rauchgemischs aus dem Keller. In seiner Wohnung fanden sie eine komplette Produktionsanlage und weitere 300 Kilogramm des Gemischs.
Die Anlage und die insgesamt 1.300 Kilogramm Rauchgemisch wurden beschlagnahmt.
Das sogenannte Shisha-Rauchen kommt offensichtlich immer mehr in Mode und liegt besonders bei Jugendlichen im Trend. Allerdings sind die gewerbliche Einfuhr und Herstellung des Wasserpfeifentabaks unter steuerliche Vorbehalte gestellt, denn auch diese Produkte unterliegen der Tabaksteuer.
Die Shisha-Raucher bevorzugen besonders den bis zu 30 Prozent angefeuchteten Wasserpfeifentabak, wie er in den Ursprungsländern hergestellt wird. In Deutschland darf dieser Tabak nur mit maximal 5 Prozent Feuchtigkeit verkauft werden.
Der besonders hohe Feuchtigkeitsgehalt wird durch die Zugabe von Zuckermelasse und vor allem Glyzerin erreicht. Glyzerin erzeugt jedoch bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Substanzen. Zudem wird der kalte, aromatisierte Rauch tiefer inhaliert als bei gewöhnlichen Tabakprodukten.
Herausgeber:
Zollfahndungsamt Essen
Weiglestraße 11-13
45128 Essen
Link zum Artikel:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html
Saarbrücken, 3. November 2010
Tabak statt Waschmittel
Schmuggel von 1.200 Kilogramm Wasserpfeifentabak vom Hauptzollamt Saarbrücken aufgedeckt!
Mit Wasserpfeifentabak befüllte Waschmittelbehälter Am 21. Oktober 2010 stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken bei der Kontrolle der Ladung eines Lastkraftwagens im südlichen Saarland 1.200 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak fest: Steuerhinterziehung, Strafverfahren, Sicherstellung!
Vier Beschäftigte des Hauptzollamts Saarbrücken kontrollierten eine aus Schweden kommende Warenlieferung, die laut den Ladepapieren aus Waschmittel für den englischen Markt bestand. Stichprobenweise öffneten die Zöllner mehrere Packstücke. Doch Waschmittel war nur die Tarnung: In 140 Kartons wurden über 5.000 Einzelverpackungen mit unversteuertem Wasserpfeifentabak aufgefunden! Insgesamt wurden 1.200 Kilogramm Wasserpfeifentabak geschmuggelt.
Wasserpfeifentabak, auch bekannt unter dem Begriff Shisha-Tabak, ist steuerpflichtig. Durch das Aufdecken dieser Schmuggelfahrt konnte ein Tabaksteuerschaden von rund 30.000 Euro verhindert werden.
Der Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt, gegen die Verantwortlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern.
Zusatzinformationen:
Wasserpfeifentabak/Pfeifentabak ist Steuergegenstand nach dem Tabaksteuergesetz und wird folgendermaßen versteuert: 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Bei der Tabaksteuer wird neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen.
Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt.
Es ergibt sich je nach Produkt ein Tabaksteuerschaden von etwa 20-30 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak. Bei einer Einfuhr aus einem Drittland kommen noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzu, so dass sich ein Steuerschaden von 35-45 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak ergibt.
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer.
Die Tabaksteuer ist grundsätzlich durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten (§ 17 Tabaksteuergesetz). Darunter sind das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen zu verstehen. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein.
Für Tabakwaren, die nicht einvernehmlich mit der Zollverwaltung unter Steueraussetzung transportiert werden und an denen keine ordnungsgemäßen Steuerzeichen angebracht worden sind, entsteht die Steuer.
Herausgeber:
Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
Link zum Artikel:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html