Testberichte zu Shisha Bars/Cafes
von daniel10 13.04.2008, 21:40
da kennt sich wer aber gut mit dem zoll aus :lol:

heute haben wir wieder einmal gelernt, dass es besser ist bei etwas zu zusehen, als es selbst zu machen >>Homer J. Simpson<<
von Kripke 13.04.2008, 21:45
daniel10 hat geschrieben:da kennt sich wer aber gut mit dem zoll aus :lol:


Naja es stimmt nicht alles was er schreibt!

Es ist nur Kauf im guten Glauben, wenn der Preis angemessen ist. Falls der Tabak viel weniger Kostet als sonst, muss man davon ausgehen, dass er nicht verzollt ist!


Außerdem dürfen Lokal sicherlich keinen Shishatabak verkaufen, mit den Zigaretten ist, dass glaub ich eine Ausnahme, wieso sie des dürfen, weiss ich eigentlich nicht.
von 83erChevy 14.04.2008, 10:52
was stimmt bitte nicht?

schon klar, dass ein Erwerb im guten Glauben einen angemessenen Preis voraussetzt - UNTER ANDEREM!!!
es ist falsch, zu sagen, es sei NUR ein Kauf im guten Glauben, wenn der Preis angemessen ist.
der Käufer kann sich nämlich AUCH (im Falle von z. B. Soho oder Q wo der Tabak offiziell angeboten wird) darauf verlassen, dass der Verkäufer die Ware rechtmäßig erworben hat. Das beinhaltet auch die Verzollung. Der Verkäufer hätte die Ware aber nicht rechtmäßig erworben, wenn sie nicht verzollt ist - dann wärs Schmuggelware.
Am Preis merken würdest du es bei den Gemüsehändlern, die unter der Theke den Tabak verkaufen.
Beim Soho würdest es überhaupt ned merken, ob die den Tabak verzollen oder ned.

eine Shisha kostet dort 10 Euro. in einem Kopf sollen von mir aus 3 gramm Tabak drin sein.
Selbst bei verzolltem Tabak wird man diesen Preis für einen Kopf nicht erreichen.
und wie viel die für den tabak verrechnen und wie viel für die kohle, Reinigung der Shisha, etc. ist nirgendwo ersichtlich. auf der Karte steht lediglich: Shisha - 10 €.

und Fakt IST: wer in Österreich legal mit Tabak handeln will, braucht eine Genehmigung.
Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob man für Shishatabak eine andere Genehmigung braucht als für Zigaretten.
Es gibt nämlich verschiedene rechtliche Unterteilungen beim Tabak: Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak.
und davon gibts wieder Unterkategorien, z. B. beim Rauchtabak: Zigaretten, Zigarillos, und als Shishatabak gilt die Kategorie "anderer Rauchtabak".

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von oBi_onkel 16.04.2008, 20:03
hehe.... bin grad am überlegen ob ich den thread "Wasserpfeifen-Jura" öffnen soll :D

Wer mich zitiert, hat immer Recht!

Deine Shisha verlangt nach Tangiers? Ich kann helfen! Klick mich!
von 83erChevy 17.04.2008, 14:39
lol.

hast eigentlich recht.
mit dem eigentlichen Thema hat das bald nix mehr zu tun.

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von Kripke 17.04.2008, 21:29
Meiner Meinung nach handeln die ja nicht mit Tabak, sondern man konsumiert ihn dort!

Rein rechtlich darfst du dort keinen Tabak kaufen und ihn dann mit nach Hause nehmen, jedoch darfst du ihn dort konsumieren.

Darum gehts mir die ganze Zeit, könnte natürlich auch falsch sein was ich da sag. Ich glaub ich sollte mal meine Rechtsprofessorin fragen^^
von 83erChevy 18.04.2008, 12:56
Niksevilla hat geschrieben:Meiner Meinung nach handeln die ja nicht mit Tabak, sondern man konsumiert ihn dort!


danke!
genau das meinte ich oben mit "es wird das Raucherlebnis verkauft" und hab ned gwusst, wie ichs verständlich beschreiben kann.

Niksevilla hat geschrieben:Rein rechtlich darfst du dort keinen Tabak kaufen und ihn dann mit nach Hause nehmen, jedoch darfst du ihn dort konsumieren.

wenns so ist, dann GLAUBE ich aber, dass es nur für Wasserpfeifentabak und nicht für Zigaretten gilt.
sonst müsstest ja innerhalb eines Abends ein ganzes Packerl rauchen.

Niksevilla hat geschrieben:Darum gehts mir die ganze Zeit, könnte natürlich auch falsch sein was ich da sag. Ich glaub ich sollte mal meine Rechtsprofessorin fragen^^


würd mich auch interessieren. wennst was weißt, dann post es bitte. vor allem würde mich hier der rechtliche Unterschied zwischen Shisha-Tabak und Zigaretten interessieren (wenns einen gibt) und ob Lokale anderen Bestimmungen folgen als Trafiken (z. B. wegen Konzession).

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von ramses 19.04.2008, 10:19
Tatsache is:

Tabak darf in Österreich nur von Berechtigten verkauft werden (Trafiken)

Gastromie darf Zigaretten nur verkaufen wenn sie mind. 20% Preisaufschlag haben ansonsten ist es strafbar!

Das ist deswegen weil Tabak mit über 80% Steuern belastet ist und wenn es von einer überschaubaren Gruppe ( Trafiken ) verkauft wird überschaubar ist
Denn sonst würde jeder verkaufen und sicher auch viel Schmuggelware

bei einem Trafikanten wär das das Ende wenn er das machen würde er würde die Berechtigung verlieren Tabak zu verkaufen bzw er würde nicht mehr beliefert werden und somit in Konkurs !

Wenn ein lokal importierten !! TAbak verkauft ist das nicht erlaubt und ca. mit 2000.- Euronen strafbar!

Es ist also nicht leicht für ein Lokal einen wirklichen Edeltabak anzubieten denn wer möchte schon 2000.-Euronen abdrücken wenn eine Kunde glaubt er muß petzen

See You #
:shisha2: :shisha3: :shisha4:

Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber .....
von 83erChevy 22.04.2008, 09:07
meinst du mit "importierten Tabak" Tabak, der nicht vom Generalimporteur stammt?
das is hart. dann haben die Lokale ja nicht unbedingt die große Auswahl.

Schwacho hat geschrieben:sagt mal an, bei welchen gemüsehändler ihr so euer obst kauft?
von ramses 22.04.2008, 17:03
Ja das ist right!

Nur von österreichischen Generalimporteure mit Österreichsiegel darf bei uns verkauft werden :evil:

Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber, Blubber .....

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